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Weisbachhaus Freiberg
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Die Stiftung ist als Stiftung im Sinne des deutschen Stiftungsrechtes gegründet und fungiert auch als Förderstiftung (§ 58 Nr. 1 AO). Wenn Sie die Ziele und Ideale der Stiftung Weisbachhaus unterstützen wollen, freuen wir uns über Ihre Spende (einmalige Spende, Dauerspende, Sammelaktion zum Beispiel anlässlich Ihres Geburtstags oder eines anderen Jubiläums) oder Zustiftung (klassische Zustiftung oder testamentarische Verfügung) auf nebenstehendes Konto.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regelungen in unserer Siftungssatzung bei Zustiftungen von 25.000 € und mehr. Der Zustifter kann in diesem Fall ein konkretes satzungskonformes Projekt benennen, das aus den Erträgen dieser Zustiftung gefördert werden soll. Ist diese Förderung nicht möglich, sind die Erträge für satzungsgemäße Fördermaßnahmen zu verwenden.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns zeitnah eine Spenden- bzw. Zustiftungsbescheinigung sowie bei Angabe Ihrer Adresse/E-Mailadresse Einladungen zu unseren Veranstaltungen.